News:
Stellungnahme zur Diskussion über Begleitpersonen bei Gutachterterminen
Hinweis: Diese Stellungnahme nimmt Bezug auf eine Google-Rezension und fasst die Sichtweise der Praxis sowie die rechtlichen und fachlichen Hintergründe zum Thema Begleitperson bei nervenärztlichen Gutachten zusammen.
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die ausführliche Schilderung Ihrer Sicht auf den abgesagten Gutachtentermin – insbesondere in Bezug auf die Frage der Begleitperson im Rahmen einer nervenärztlichen Begutachtung.
Als Verantwortlicher für Öffentlichkeitsarbeit und Podcast-Redaktion der Gutachterpraxis Dr. Martin Silberhorn nehme ich im Namen von Dr. Silberhorn zu Ihrer Rezension Stellung. Dr. Silberhorn bedauert, dass der geplante Gutachtentermin letztlich nicht stattfinden konnte, da ein Konsens über die Modalitäten zwischen Ihnen als Gutachten-Kandidatin und dem Sachverständigen im Vorfeld nicht erreicht wurde.
Im Zentrum stand die Frage: Lässt sich das notwendige Maß an Vertrauen zwischen Gutachter und Gutachten-Kandidatin noch herstellen? Gerade bei sensiblen neuropsychiatrischen Fragestellungen obliegt es dem Sachverständigen, im Einzelfall abzuwägen, ob besondere Rahmenbedingungen – wie etwa die dauerhafte Anwesenheit einer Begleitperson – der Durchführung eines sachgerechten, unvoreingenommenen Interviews förderlich oder hinderlich sind.
Diese individuelle Entscheidungskompetenz wurde im Übrigen zu Jahresbeginn 2025 auch seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund in einem Rundschreiben an alle Gutachter nochmals bekräftigt – unter Bezug auf das Grundsatzurteil vom 27. Oktober 2022.
In Ihrem Fall jedoch zeigten sowohl die E-Mail vom 22. März 2025 als auch das darauffolgende Telefonat deutlich, dass ein grundlegendes Misstrauen gegenüber dem Sachverständigen bestand. Aus gutachterlicher Sicht kann ein solches Vertrauensdefizit – je nach Deutungsrahmen – bereits als möglicher Hinweis auf eine befürchtete Befangenheit gewertet werden.
Dr. Silberhorn hat im Rahmen des Telefonats erläutert, dass es selbstverständlich Situationen gibt, in denen die durchgehende Anwesenheit einer Begleitperson medizinisch und gutachterlich sinnvoll – ja sogar notwendig – sein kann. Dies betrifft insbesondere Fälle geistiger Behinderung, schwerer kognitiver Einschränkungen oder Autismus-Spektrum-Störungen, bei denen die betroffene Person nicht hinreichend selbstständig kommunizieren oder für sich sprechen kann. In Ihrem Fall lagen nach ärztlicher Einschätzung jedoch keine entsprechenden Voraussetzungen vor.
In der Gesamtbetrachtung konnte – trotz intensiver Klärungsversuche – kein gemeinsames Verständnis über die grundlegenden Modalitäten des Interviews gefunden werden. Dies betraf insbesondere die Frage der dauerhaften Anwesenheit einer Begleitperson im Untersuchungsraum.
Aus Sicht der Praxis ist es nachvollziehbar, dass sowohl Auftraggeber als auch Gerichte in der Regel das Vier-Augen-Prinzip als Standard bei neuropsychiatrischen Gutachten erwarten. Auch die stille Anwesenheit einer dritten Person – selbst wenn sie sich vollständig zurückhält – kann in einem so sensiblen Gesprächskontext bereits als potenziell beeinflussend oder ablenkend wirken. Diese Einschätzung wurde im Rahmen des Gutachtens berücksichtigt und kommuniziert.
Ihre Rückmeldung – ebenso wie die Rezension von Herrn Lars Liedmann zur Frage der sprachgestützten Dokumentation – wurde innerhalb unseres Teams aufmerksam gelesen und reflektiert. Sowohl Dr. Silberhorn als auch unsere langjährig tätige Praxisassistentin haben die Inhalte gemeinsam besprochen und ihre Erfahrungen aus dem Alltag der Begutachtung eingebracht.
Dabei wurde deutlich: Gerade bei so sensiblen Themen wie Begleitpersonen, Gesprächsatmosphäre und Dokumentationsformen in der nervenärztlichen Begutachtung besteht ein hohes Bedürfnis nach Transparenz und Aufklärung. Aus diesem Grund haben wir die Öffentlichkeitsarbeit der Praxis verstärkt und unter meiner Verantwortung eine Podcast-Reihe ins Leben gerufen. Ziel ist es, komplexe Abläufe, rechtliche Rahmenbedingungen und auch emotionale Hintergründe sachlich einzuordnen – und dadurch Missverständnisse zu vermeiden, bevor sie entstehen.
Ein nervenärztliches Gutachten stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar – sowohl für die Gutachten-Kandidatin oder den Kandidaten, als auch für den Sachverständigen. Dieser Umstand wurde auch im Verlauf des erwähnten Telefonats offen thematisiert.
Der Versuch, im Vorfeld des Termins eine gemeinsame Gesprächsbasis zu schaffen, war ernst gemeint – letztlich blieb jedoch ein zentrales Missverständnis bestehen, das eine vertrauensvolle Durchführung der Begutachtung unter medizinisch vertretbaren Bedingungen nicht mehr möglich machte. Die Entscheidung, den bereits vereinbarten Termin abzusagen, war unter diesen Umständen nicht leicht, aber aus Sicht beider Seiten konsequent und richtig.
Diese Thematik hat – das zeigt Ihre Rezension – offenbar besonders viel Aufregung und emotionale Belastung für Sie mitgebracht. Dies bedauert Dr. Silberhorn ausdrücklich. Die von Ihnen beschriebene Verschlechterung des Gesundheitszustandes im Sinne eines „Crashs“ nach dem Telefongespräch lässt sich aus neurologischer oder psychiatrischer Sicht jedoch kaum als unmittelbare Folge einer vorab geführten Klärungseinladung erklären.
Ein solches Gespräch – zumal mit dem Ziel einer vertrauensbildenden Verständigung – kann aus fachlicher Sicht nicht als unmittelbare Ursache für eine akute gesundheitliche Krise gewertet werden. Auch wenn es – wie offenbar für beide Seiten – mit gewissen Emotionen verbunden war, lässt sich eine solche Reaktion nach neurologisch-psychiatrischer Einschätzung nicht ursächlich auf das Telefonat zurückführen. Dennoch nehmen wir Ihre Rückmeldung ernst – und sehen sie auch als Anlass, noch stärker über die handwerklichen Regeln, die ethischen Standards und die besondere Sensibilität im Kontext nervenärztlicher Begutachtungen aufzuklären.
Letztlich war es das Anliegen von Dr. Silberhorn, im Vorfeld des geplanten Interviews zu prüfen, ob trotz der von Ihnen geäußerten Bedenken eine tragfähige Vertrauensbasis hergestellt werden kann – und ob die Bedingungen für eine objektive Begutachtung noch gegeben waren. Dieser Versuch ist, trotz ernstgemeinter Gesprächsbereitschaft, leider nicht geglückt.
Umso mehr möchten wir den Blick nach vorn richten: Was denken Sie – und andere Leserinnen und Leser – über die besonderen Herausforderungen im Rahmen nervenärztlicher Begutachtungen?
Mit unserer neuen Podcast-Serie wollen wir genau hier ansetzen: sachlich, klärend und mit Raum für verschiedene Perspektiven.
🎧 Podcast-Folge 3: Begleitpersonen beim Gutachter – Rechte, Missverständnisse und Praxisrealität
Mit freundlichen Grüßen
Ricardo Kappel
Öffentlichkeitsarbeit & Podcast-Redaktion
Gutachterpraxis Dr. med. Martin Silberhorn
In Reaktion auf eine öffentliche Google-Rezension und die damit verbundenen Rückfragen veröffentlichen wir an dieser Stelle eine ausführliche Stellungnahme zur Thematik der Begleitperson im nervenärztlichen Gutachtengespräch.
Begleitend wurde eine Podcast-Folge veröffentlicht, die sachlich über Rechte, Missverständnisse und den rechtlichen Rahmen informiert:
🎧 Podcast-Folge 3: Begleitpersonen beim Gutachter – Rechte, Missverständnisse und Praxisrealität
Coronavirus Pandemie 2019/2020
Was Sie in diesen Tagen bei einem Praxisbesuch beachten sollten:
Liebe Patientinnen und Patienten,
Sie sind herzlich willkommen in der Praxis, aber die Pandemie - mit besonderer Betroffenheit in Nordrhein-Westfalen – hat auch Folgen für den Ablauf einer Konsultation oder Begutachtung!
Sei dem 16.03.20 ist ist für uns alles anders geworden im Zeichen der Pandemie:
wir haben uns an die Regeln der sozialen Distanz gewöhnt, an die Coronamaske,
wir fürchten die Aerosole...
...und jetzt werden wir drinnen tüchtig lüften!
Kernöffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
auch ausserhalb dieser Zeiten erreichen Sie Dr. Martin Silberhorn für wichtige Rückfragen oder Terminabsprachen unter
Mobiltelefon 0171 5517427 für dringende Rücksprachen oder Terminabsprachen.
Sie können eine E-Mail Nachricht schicken
praxis@dr-silberhorn.de
Es erwartet Sie eine ganz entspannte Terminplanung!
Vereinbarte Termine können von meiner Seite gerne wahrgenommen werden,
sofern Sie für sich selber einen Corona Virusinfekt befürchten oder vielleicht eine grippalen Infekt haben…
…meiden Sie die Praxis, wir verschieben den Termin. Das gilt auch für Gutachtentermine.
Falls Sie einen Gutachten-Termin verschieben müssen, dann kontaktieren Sie bitte unsere Praxis über E-Mail
praxis@dr-silberhorn.de
oder
Telefon 02224 2842 oder 0171 5517427
Wir vereinbaren telefonisch oder über E-Mail den Gutachten-Termin, der dann passt.
Vielen Dank!
Beachten Sie bitte die Empfehlungen der Virologen und die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums:
Tages aktuelle Informationen finden Sie unter …..
© BMG
Gesundheitsminister Prof. Dr. med. Karl Lauterbach
Ablösung für Jens Spahn…
Prinzipien: Salzlose Ernährung, für die allgemeine Impf- Pflicht
Outfit: Modern Style, …ohne Fliege, Frisur vorbereitet für:
Jens Spahn…. Darf sich jetzt ausruhen und war schon immer gegen die allgemeine Impf-Pflicht
© BMG
Jens Spahn
Bundesminister für Gesundheit
Aktuelle Informationen des Robert Koch Institutes zum Thema
COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2
Vor dem Praxisbesuch:
Waschen Sie sich bitte die Hände gründlich mit Seife, in der Praxis steht auch Hand - Desinfektion zur Verfügung.
Vermeiden Sie Händeschütteln hundertprozentig.
Beim Praxisbesuch:
Betreten Sie die Praxis bitte mit Mund- Nasen- Schutz, achten Sie auf einen Abstand von 1,5 bis 2 m zu anderen Personen, wenn Sie sich in den Praxisräumen bewegen, wenn Sie einen Sitzplatz in der Praxis eingenommen haben, den meine Mitarbeiter oder ich Ihnen - wie Verkehrspolizisten - gerne zuweisen, können Sie die Corona-Maske gerne abnehmen.
Das gilt dann auch im Sprechzimmer.
Kommen Sie keinesfalls mit Ihrem Kopf dem Kopf einer anderen Person nahe, sprechen Sie ruhig!
Denken Sie an die Risiken einer Tröpfcheninfektion und Schmierinfektion!
Falls Sie niesen müssen, niesen Sie in die Ellenbeuge.
Bei einer Konsultation oder Begutachtung besteht die Diagnostik und Behandlung hauptsächlich im Gespräch,
ein entspannter Abstand der Gesprächspartner von 1,5-2 m erwartet Sie an der Rezeption.
Und im Sprechzimmer gibt es während des Interviews einen Astand von 2,5 m mindestens.
Nervenmessungen oder EEG, neurologische Untersuchungen mit engem Körperkontakt werden wegen der Coronavirus-Pandemie nur bei dringlicher Indikation durchgeführt und dann unter beidseitigem Mund- Nasen- Schutz.
Die meisten neurologischen Beurteilungsfragen lassen sich auch ohne Körperkontakt eingrenzen, und wenn nicht, dann gilt das Motto:
Anschließend Händewaschen mit Seife und Handdesinfektion…
und die Köpfe auseinanderhalten!
kommen Sie höchstens mit einer Begleitperson:
das ist meine dringende Bitte als Arzt und als Gutachter.
Lassen Sie mich als Arzt und Gutachter entscheiden, ob es vielleicht zweckmäßig ist, wenn Sie zum Termin klingeln, ob Sie bei schönem Wetter ausnahmsweise noch eine kleine Runde spazieren gehen, denn es sollten in unser aller Interesse nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Praxisräumen sein, insbesondere, wenn sich meine Mitarbeiterinnen nicht in der gewohnten Weise um Sie kümmern können!
Wir bewirten Sie grundsätzlich gern mit Kaffee und Getränken, bringen Sie aber in diesen Tagen vielleicht Ihr Trinkfläschchen mit?
Beachten Sie die Formel:
Foto: Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/aha-a-formel-1774474
AHA+A - die Formel bietet den doppelten Schutz gegen Corona.
Schon die AHA-Regel ist ein wirksames Mittel, um sich gegen das Coronavirus zu schützen: Abstand einhalten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmasken tragen. Dazu kommt die Corona-Warn-App der Bundesregierung. Auch sie trägt sie zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei, indem sie dabei hilft, Infektionsketten zu durchbrechen.
In Kombination ergibt das die Formel "AHA+A". Wie sie wirkt und warum sie doppelten Schutz vor dem Coronavirus bietet, zeigt das Bundesgesundheitsministerium in einem neuen Video
https://twitter.com/BMG_Bund/status/1290652736221057027
Seien wir also solidarisch und kämpferisch, um endlich aus der Pandemie herauszukommen!
In der Pandemie 2021/2022 beim nervenärztlichen Gutachter:
Dr. Martin Silberhorn und Assistentin Louisa begrüßen Gutachterkandidatinnen und Gutachtenkandidaten in der Pandemie: Erfahrungsbericht aus der Gutachterpraxis: Besser noch mehr als 1,5 m Distanz einhalten, gedämpft sprechen und, was sich sonst noch bewährt hat in der Pandemie!... Und ein Votum gegen die allgemeine Impf-Pflicht.
------------------------------------------------------------------------
Bildnachweise:
Copyright: http://1.bp.blogspot.com/_Fyh8cloAIbY/TLKCo6_YG6I/AAAAAAAAAh8/Um5oBrsLYc8/s1600/antibac_pix_virus_types.j
Quelle: Pixabay
Copyright: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Copyright: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/2_Bilder/4_Personen/1_Lauterbach/BM_Lauterbach_Portrait_Querformat_Presse.jpg
------------------------------------------------------------------------
Datenschutzerklärung -EU-Verordnung DSGVO
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Wir freuen uns über den Besuch auf der Homepage www.dr-silberhorn,de der Facharztpraxis Dr. med. Martin Silberhorn für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie.
Damit besuchen Sie zugleich die Homepage des medizinischen Sachverständigen Dr. med. Martin Silberhorn.
Durch die ab 25.05.18 in Kraft getretenen EU- Datenschutzverordnung DSGVO gibt es manche Verunsicherung für Besucher, die schon damit beginnen, wenn Sie eine E-Mail Anfrage über die Homepage veranlassen...
Und damit ergeben sich grundsätzliche rechtliche Risiken und Erschwernisse für den Anbieter einer Homepage:
Dabei kann es so einfach sein:
Wählen Sie den traditionellen Weg:
Die Praxis ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr immer am zuverlässigsten telefonisch erreichbar, freundliche Mitarbeiterinnen helfen Ihnen weiter bei Terminanfragen und sonstigen Wünschen,
und oft ist es möglich, mit einer persönlichen Anfrage telefonisch zu mir durchgestellt zu werden.
Zugleich verpflichten sich Praxisinhaber und Mitarbeiter/Innen auf den vertraulichen Umgang mit Daten im Sinne der nachfolgenden Datenschutzerklärung.
Wenn Sie in der Praxis nach einem Termin fragen, erfragen wir naturgemäß den Namen und nach Möglichkeit eine Mobiltelefonnummer: Schon hier greift dann das Arztgeheimnis. Wenn Sie in der Praxis registriert wurden, sei es im Rahmen der kassenärztlichen oder der privatärztlichen Versorgung oder im Zusammenhang einer Begutachtung: Natürlich gibt es eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht der Daten für den Arzt, sodass in diesem Zeitraum vertrauliche Daten einschließlich der erhobenen medizinischen Befunde aus Gründen der Dokumentationspflicht nicht gelöscht werden können.
Daten werden aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben, zum Beispiel in Form eines Arztbriefes oder Gutachtens, Berichte für anfragende Stellen (Krankenkasse, Versorgungsämter, Versicherungen etc.) werden in unserer Praxis seit vielen Jahren nur in Ihrer persönlichen Anwesenheit und mit ihrer Zustimmung erstellt und ihnen auch persönlich in aller Regel zusätzlich in Kopie ausgehändigt.
Im Falle erstellter Gutachten haben Sie das Recht, eine Ausfertigung des Gutachtens beim Auftraggeber zu verlangen. Der Sachverständige selber darf das Gutachten nur dem Auftraggeber aushändigen. Aber das Gutachten trägt im Schlussteil regelmäßig den Vermerk, dass der Sachverständige keine Bedenken hegt bezüglich der Aushändigung des Gutachtens an den Betroffenen oder einen Bevollmächtigten.
Gerade in einer nervenfachärztlichen Praxis geht es um strengste Vertraulichkeit, wenn psychische Befunde erhoben werden, höchst persönliche Mitteilungen, auch zur Biografie oftmals erfolgen: Dann greifen schon an der Rezeption seit jeher die strengen Auflagen des Arztgeheimnisses, aber der Arzt muss auch der Dokumentations--und Aufbewahrungspflicht genügen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Martin Silberhorn
Liebe Patientinnen und Patienten,
gute Nachrichten zum Frühling 2017:
Focus Gesundheit Arztsuche teilt mit Schreiben vom 10.03.17 mit: Dr. Martin Silberhorn gehört auch dazu:
»Sie wurden von der Redaktion FOCUS-GESUNDHEIT als Arzt empfohlen.«
Dies anhand einer umfangreichen Recherche und einer Umfrage unter Ärzten.
Aus dem Archiv
>> Gleich richtig entscheiden... <<
bei Epilepsietherapie &
Parkinson- Früh - und Differentialdiagnostik
»Klinik und Praxis im Dialog«
zertifizierte
Daten der Veranstaltung auf einen Blick:
02.07.2005, Bad Honnef, 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
http://www.epilepsie-und-parkinson-02-07-05.de/
»Klinik und Praxis im Dialog«
interaktive Fortbildung –
Zertifizierung- Nr.:VER-05-07-02-006
10 Zertifizierungspunkte
anerkannt durch die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
für Veranstaltung nach Kategorie C
[inklusive je eine Lernerfolgskontrolle Epilepsie und Parkinson, 8 Punkte bei Teilnahme ohne
Lernerfolgskontrolle]
Termin:
02.07. 2005, 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Ort:
Physikzentrum, Hauptstraße 5, 53604 Bad Honnef
Veranstalter:
PD Dr. med. Jörn Risse und
Dr. med. Martin Silberhorn, Bad Honnef
Chairman:
Prof. Dr. med. Peter Bülau, Bad Honnef